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Dauerschuld-Zinsen an ausländische Tochtergesellschaft nicht von Hinzurechnung ausgenommen


Die beim Gewerbeertrag einer inländischer Muttergesellschaft vorzunehmende (teilweise) Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen, die diese für ein ihr von einer belgischen Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen gezahlt hat, verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit. Dies gilt auch, wenn bei einem vergleichbaren, rein inländischen Fall die Hinzurechnung wegen gewerbesteuerlicher Organschaft unterblieben wäre. Weiterlesen