Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss auch bei einer Betriebs-Leasinggesellschaft, die im sogenannten Doppelstockmodell als Finanzierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist, eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteilen erfolgen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Auch bei einer Betriebs-Leasinggesellschaft im sog. Doppelstockmodell erfolgt eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteilen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Weiterlesen