Eine doppelte Haushaltsführung wird auch dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer heiratet, mit seinem Ehegatten außerhalb des Beschäftigungsorts eine neue Wohnung anmietet und die bisherige Erstwohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung umwidmet. Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Umwidmung. Weiterlesen
Steuern & Recht
Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist zu. Insoweit gilt für diesen Personenkreis nichts anderes als für andere auswärts tätige Arbeitnehmer. Weiterlesen
Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung lediglich in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Nur eine mindestens vierwöchige Unterbrechung der Tätigkeit führt zum Neubeginn der Dreimonatsfrist. Weiterlesen
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt möglicherweise auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer nach der Heirat seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und seine Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung beibehält. So die Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf in einem – allerdings – nicht rechtskräftigen Urteil. Weiterlesen
Bei Fahrtätigkeiten und damit auch bei Seereisen findet die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen keine Anwendung. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. Februar 2011 und gab dabei seine bisherige Rechtsprechung auf.