Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb gelegentlich einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden PKW, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen. Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass die Nutzung des PKW durch die Anwendung der sog. 1%-Regelung durch den Ehegatten abgegolten ist. Weiterlesen
Steuern & Recht
Wenn von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit einer Kindertagesstätte abschließt und das Betreuungsentgelt auch von seinem Konto zahlt, kann der andere Elternteil diesen Aufwand auch nicht unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Zahlungs- oder Vertragswegs als Werbungskosten geltend machen.
Von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse eines Anderen durchgeführte Erhaltungsaufwendungen können von letzterem als Werbungskosten abgezogen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Dritte den Betrag auch zuwendet, zum Beispiel in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung.