Bisher wurden auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen umsatzsteuerlich nur akzeptiert, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sog. EDI-Verfahren verwendet wurden. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) können nunmehr auch Rechnungen anerkannt werden, die auf andere Weise elektronisch übermittelt oder bereitgestellt werden. Im Lichte dieser zusätzlichen Option hat das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aktualisiert. Weiterlesen
Steuern & Recht
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung bei der elektronischen Rechnungsstellung hat das Bundesfinanzministerium vorab in einem Frage-Antwort-Katalog Stellung genommen.