Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft, kann sie die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz nicht in Anspruch nehmen. Auch dann nicht, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Voraussetzungen für eine erweiterte Kürzung erfüllt. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die an einer vermögensverwaltenden grundbesitzenden GbR beteiligt ist, die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz in Anspruch nehmen kann. Die nicht rechtskräftige Entscheidung steht allerdings in Kontrast zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Weiterlesen
Nach dem Verkauf des letzten Grundstücks durch eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann die erweiterte Kürzung nach Paragraf 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz nicht mehr in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn der Verkauf vor dem 1. Januar erfolgt ist.