Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Damit hat sich der BFH ein weiteres Mal zur Frage der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen geäußert. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Ausschließlichkeitserfordernis nicht nur tätigkeitsbezogen, sondern auch zeitraumbezogen zu verstehen ist. Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird. Die nach Veräußerung des letzten Grundstücks bestehende Absicht, wieder grundstücksverwaltend tätig zu werden, genügt nicht für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Eine zwischenzeitliche Verwaltung eigenen Kapitalvermögens ist auch dann schädlich, wenn dieses aus der Vermietungstätigkeit stammt. Weiterlesen
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass einer Grundstücks-GmbH & Co. KG die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wegen gewerblicher Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu versagen ist, wenn sie einer Schwestergesellschaft eine Immobilie vermietet und zusätzlich eine personelle Verflechtung auf Gesellschafterebene besteht. Weiterlesen
Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht bereits dann eine schädliche Mitvermietung anzunehmen, wenn bei einzelnen Betriebsvorrichtungen die darauf entfallenden Aufwendungen nicht herausgerechnet werden, sondern in die Herstellungskosten des Gebäudes eingehen. Weiterlesen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die erweiterte Gewerbeertragskürzung für grundstücksverwaltende Unternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG keine Anwendung findet, wenn ein solches Unternehmen auch fremde Grundstücke mit Fernwärme versorgt. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) verstößt (Bestätigung der Rechtsprechung). Weiterlesen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) scheidet eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Weiterlesen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) im Fall eines unterjährigen Grundstückserwerbs nur dann in Betracht kommt, wenn auch ein Anspruch auf Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG besteht. Weiterlesen
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung auch bei Beteiligung an grundstücksverwaltender Gesellschaft möglich
Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie nach einem heute veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Weiterlesen
Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen wird auch dann gewährt, wenn die grundstücksverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft im Laufe des Erhebungszeitraums beendet wird. Weiterlesen