Die hälftige gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Zinsen aus Darlehen einer in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft verstößt weder gegen die EU-Zins- und Lizenzrichtlinie noch gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit und auch nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA-Niederlande. Dies hat der Bundesfinanzhof im Anschluss an ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH jetzt abschließend entschieden.
Steuern & Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie vereinbar ist.