Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
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Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss. Im aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war streitig, wie der geldwerte Vorteil aus einer PKW-Überlassung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln ist, wenn der Arbeitgeber eine Leasingsonderzahlung erbracht hat.