Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt zu einer Verwendungsfestschreibung, d.h. die Einlagenrückgewähr beträgt aufgrund der gesetzlichen Fiktion in § 27 Abs. 5 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz Null Euro. Weiterlesen