In die Prüfung der Einkunftsgrenzen (relative und absolute Wesentlichkeitsgrenze) im Rahmen einer fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting – fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) einhalten, ist anhand einer einstufigen Prüfung auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – der Grundfreibetrag von Anfang an zu verdoppeln. Weiterlesen