Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war.
Steuern & Recht
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung.
Eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Paragrafen 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) kann steuerfreie Stipendien vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Institution im Inland steuerpflichtig ist oder nicht.