Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Regelungen in Paragraf 34c des Einkommensteuergesetzes (EStG) über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten steht.