Die Vergütungen auf Genussscheine mit jährlicher Ausschüttung nach einem im Voraus festgelegten Prozentsatz, die sich bei einem Bilanzverlust entsprechend verringern oder ausgesetzt und in späteren profitablen Jahren nachgeholt werden, sind als Zinsen und nicht als Einkünfte mit Gewinnbeteiligung im Sinne des DBA-Österreich zu qualifizieren. Weiterlesen
Steuern & Recht
Eine niedrig bemessene Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft führt nicht zu einer schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung des Komplementärs an die anderen Gesellschafter. Weiterlesen
Eine zum Kapitalertragsteuerabzug berechtigende Gewinnbeteiligung kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch dann vorliegen, wenn die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines Bilanzverlustes der Bank unterbleiben soll.