Eine Gewinntantieme, die 50 v. H. des Jahresgewinns übersteigt, ist insoweit grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Tantieme ist der steuerliche Gewinn vor Abzug der Steuern und der Tantieme. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Bundesfinanzministerium äußert sich in einem aktuellen Schreiben zur Berücksichtigung von gewinnabhängigen Pensionsleistungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen. Grundlage: Ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2010. Weiterlesen