Um den sich aus der andauernden Pandemie ergebenden Probleme für ansonsten grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entgegenzuwirken, wurden mittlerweile weitere Konsultationsvereinbarungen mit Frankreich und Belgien abgeschlossen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Mit Österreich wurde eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger und Grenzpendler, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Österreich behandelt werden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat rechtskräftig entschieden, dass eine Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses in Deutschland teilweise, und zwar zeitanteilig, steuerpflichtig ist. Weiterlesen
Bei einem in Deutschland ansässigen und in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer ist für die Annahme eines sog. Nichtrückkehrtages im Sinne der Grenzgängerregelung entscheidend, ob eine Nichtrückkehr an seinen Wohnsitz in Deutschland aus beruflichen Gründen erfolgt ist. Im Falle von Bereitschaftsdiensten über mehrere Tage bedeutet dies aber auch, dass nur von einem einzigen Nichtrückkehrtag auszugehen ist. Weiterlesen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 (C-425/11, Ettwein) zur Anwendung des Splittingtarifs bei in der Schweiz wohnenden und in Deutschland arbeitenden Eheleuten wird die Finanzverwaltung generell anwenden. Von dem Urteil profitieren alle diejenigen, deren Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind. Weiterlesen
Die Versagung des Splittingtarifs für in der Schweiz lebende und hier arbeitende deutsche Staatsangehörige stellt eine Verletzung des im Freizügigkeitsabkommen niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof abweichend zu der vom Generalanwalt zuvor in seinen Schlussanträgen geäußerten Ansicht entschieden. Weiterlesen
Der BFH hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob Art. 13 Abs. 1 und 2 der VO Nr. 1408/71 der Gewährung von Differenzkindergeld durch einen Wohnsitzstaat in den Fällen entgegensteht, in denen ein Kindergeldberechtigter – ebenso wie der andere Elternteil – in der Schweiz als Grenzgänger einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgeht und dort Familienleistungen für seine im Wohnsitzstaat lebenden Kinder bezieht, die geringer sind als das dort vorgesehene Kindergeld.