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Steuern & Recht

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Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer


Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand


§ 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten Missbrauch im Einzelfall kommt es nicht an. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen

Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft


Für Erwerbsvorgänge vor Inkrafttreten der Änderungen in § 1 Abs. 2a GrEStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird zur Berücksichtigung mittelbarer Strukturen auf allen Beteiligungsebenen durch Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen durchgeschaut (Bestätigung der Rechtsprechung). Hat die Finanzbehörde nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteuerungsgrundlagen für einen zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einen bestimmten Rechtsvorgang verwirklichten Erwerbsvorgang gesondert festgestellt, kann sie den Bescheid weder im Einspruchsverfahren noch im Klageverfahren dahingehend ändern, dass der Erwerbsvorgang durch einen zu einem anderen Zeitpunkt und einen anderen Rechtsvorgang verwirklichten Erwerbsvorgang ausgetauscht wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen

Mittelbare Anteilsvereinigung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft


Bei einer über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft vermittelten (mittelbaren) Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist für eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Anteil am Vermögen der Personengesellschaft und nicht die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen maßgebend. Hält der Erwerber bereits unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft, ist ein weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Anteilserwerb nicht mehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen

Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Herabsetzung der Gegenleistung i.S. des § 16 Abs. 3 GrEStG keine Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ermöglicht. Weiterlesen

Leistungen Dritter beim Erwerb eines Grundstücks


Zur Gegenleistung nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG gehören auch Leistungen eines Dritten die in ihrem Hauptzweck darauf gerichtet sind das Grundstück dem Erwerber zu überlassen. Wird zum Zweck der Reduzierung der Grunderwerbsteuerbelastung eine Gestaltung (sog. Share deal) gewählt, bei der Zahlungen vorrangig für den Erwerb von Geschäftsanteilen geleistet werden, ändert dies nichts daran, dass der alleinige Hauptzweck darin bestehen kann, den verkaufende Gesellschafter zur Übertragung des Grundeigentums zu veranlassen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer als Werbungskosten bei Bestellung eines Nießbrauchs


Bei einer schenkweisen Übertragung einer vermieteten Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt gehört die hierdurch ausgelöste Grunderwerbsteuer nicht zu den Werbungskosten des Vorbehaltsnießbrauchers aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Weiterlesen

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behoben werden können, nicht ausreichen, um nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) den Wert der Gegenleistung nach § 8 Abs. 1 GrEStG durch den Grundstückswert zu ersetzen. Weiterlesen

Anwendung des § 6a GrEStG nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH (BMF)


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. und 22. August 2019 veröffentlicht. Weiterlesen

Wegfall der Vergünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG bei Grundstücksübergang von Gesamthand zu Gesamthand bei Verwandtschaft


Bei Verwandtschaft in gerader Linie steht zwischen dem an der veräußernden Gesamthand beteiligten Gesamthänder und dem an der erwerbenden Gesamthand beteiligten Gesamthänder das Nichtbeteiligtsein an der jeweils anderen Gesamthand der Gewährung der Vergünstigung nach § 6 GrEStG nicht entgegen. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass – trotz der Aufgabe der gesamthänderischen Mitberechtigung oder Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders innerhalb der Fünfjahresfrist – die Vergünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG nicht entfällt, wenn der grundstückseinbringende Gesamthänder seine gesamthänderische Mitberechtigung durch einen einheitlichen Rechtsakt verliert oder mindert, der seinerseits nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerbar ist und somit die vom Gesetz geforderte Steuerumgehung objektiv ausscheidet. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Weiterlesen