Herzlich Willkommen zur zweihundertachtundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Weiterlesen
Steuern & Recht
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln unterliegt die vom Vermieter auf den Mieter umgelegte Grundsteuer nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Weiterlesen
Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zulässig ist. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zur Unvereinbarkeit der Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer entschieden. Weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute mit gleich zwei Urteilen zu Wort gemeldet. So hat es die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt und eine Neuregelung angemahnt. Erfolglos ist hingegen eine Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Gleichbehandlung bei der gewerbesteuerlichen Behandlung der Gewinne aus der Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen geblieben. Weiterlesen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 am Dienstag, den 10. April 2018, um 14.00 Uhr, zu dem obengenannten Thema sein Urteil verkünden. Weiterlesen
Beruht der Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich den Leerstand zu vertreten. Etwas anderes gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs, wenn der sanierungsbedingte Leerstand ein Gebäude betrifft, das in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet belegen ist.