Das Bundesfinanzministerium hat ein aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer veröffentlicht. Das Schreiben berücksichtigt dabei auch die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zu bestimmten Zweifelsfragen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen von 1.250 Euro ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Er kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden. Weiterlesen
Der personenbezogene Höchstbetrag von 1 250 Euro kann auch bei zwei Arbeitszimmern in zwei verschiedenen Hausständen in einem Veranlagungszeitraum nur einmal geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei einer betrieblichen Notwendigkeit für zwei Arbeitszimmer, von dem eines in einem aus beruflichen Gründen unterhaltenen Hausstand liegt. Weiterlesen
Nicht jeder nur außerhalb von regulären Praxiszeiten nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein „anderer Arbeitsplatz“ zur Nutzung zur Verfügung mit der Folge, dass das Abzugsverbot für ein häuslich eingerichtetes Arbeitszimmer greift. Die Beurteilung, ob ein außerhäuslicher Arbeitsplatz zumutbar ist, ist als klassische Tatsachenfrage den konkreten Umständen des Einzelfalls vorbehalten. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Vermietung eines Arbeitszimmers eines Gewerbetreibenden an dessen Auftraggeber Stellung bezogen. Die Steuerpflichtige war dort ausschließlich für den Auftraggeber tätig und muss die Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte, und nicht als solche aus Vermietung und Verpachtung, versteuern. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für diesen Raum nach Meinung der obersten Steuerrichter auch keine Betriebsausgaben. Weiterlesen
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen. Die daran geknüpfte Bedingung: Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 Einkommensteuergesetz liegen in seiner Person vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat damit seine Rechtsprechung in zwei Streitfällen zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
In einem weiteren Urteil wendet der 3. Senat des Bundesfinanzhofes erneut die vom Großen Senat im Juli 2015 aufgestellten Grundsätze zum Abzugsverbot bei gemischt genutzten Räumen an. Der aktuelle Fall betrifft ein Zwei-Zimmerapartment mit teilweise offener Bauweise. Weiterlesen
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Bei einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Weiterlesen
Herzlich Willkommen zur einhundertdreiundsiebzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Weiterlesen