Im vierteljährlich erscheinenden Newsletter „Transfer Pricing Perspective” für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH) informieren die PwC-Spezialisten für Verrechnungspreise über aktuelle Themen rund um Verrechnungspreise und berichten aus ihrer täglichen Praxis. Sie greifen dabei nicht nur die Entwicklungen in der DACH-Region auf, sondern widmen sich auch regionalen und internationalen Trends auf Ebene der OECD und des EU Joint Transfer Pricing Forums. Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei Erwerb eines Pressegrossisten der über die Teilwerte der materiellen Wirtschaftsgüter hinaus gezahlte Kaufpreis (Mehrpreis) nicht für den Erwerb des immateriellen Wirtschaftsguts „Belieferungsrechte“ erfolgt, sondern als Aufwendung für einen Geschäfts- oder Firmenwert anzusehen ist, der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abzuschreiben ist. Weiterlesen
Immaterielle Wirtschaftsgüter spielen eine wichtige Rolle in Zusammenhang mit Verrechnungspreisen. Was jetzt neu ist? Dazu gibt das PwC-Papier „Immaterielle Wirtschaftsgüter – Zusammenfassung des OECD-Aktionspapiers zu Action 8-10“ einen systematischen Überblick. Weiterlesen
Mit Urteil vom 10. September 2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass § 3 Umwandlungssteuergesetz der übertragenden Körperschaft neben einem Bewertungswahlrecht auch das Recht gewährt, in ihrer Schlussbilanz selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen.
Mit dem am 16. September 2014 veröffentlichten Papier zu Verrechnungspreisaspekten immaterieller Wirtschaftsgüter hat die OECD das Arbeitsergebnis für die Maßnahme 8 des BEPS-Aktionsplans vorgelegt. Gegenüber dem vorherigen Entwurf gibt es einige Änderungen. Das Papier bestätigt, dass für die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern nicht das rechtliche Eigentum allein, sondern vor allem die Wertschöpfungsbeiträge der relevanten Funktionen entscheidend sind. Aufgrund von Wechselwirkungen mit einigen erst im Jahr 2015 erwarteten BEPS-Arbeitsergebnissen sind Teile des überarbeiteten Kapitels VI der OECD Richtlinien ebenso wie einzelne Ergänzungen in Kapitel II als vorläufig zu betrachten.
Ein Umdenken bahnte sich schon länger an – nun hat das Bundesfinanzministerium, wie Sie gleich lesen werden, für die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Firmenwert und Kundenstamm eine Kehrtwendung vollzogen.