Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Weiterlesen
Steuern & Recht
In einem holländischen Fall hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Verwaltungstätigkeit für einen Immobilienfonds unter den Begriff der „Verwaltung von Sondervermögen“ fallen und demnach von der Umsatzsteuer befreit sein kann. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Mitgliedstaat diese Gesellschaften einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen hat. Leistungen hinsichtlich der tatsächlichen Immobilienbewirtschaftung fallen jedoch nicht unter den Begriff der umsatzsteuerbefreiten „Verwaltung“. Weiterlesen