Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird am 20. Dezember 2019 erfolgen.
Steuern & Recht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute den Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 30. September zugeleitet.
Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2019 bekanntgegeben Weiterlesen
Die Finanzverwaltung hat ihr umfangreiches Anwendungsschreiben vom 1. Februar 2017 zum Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen hinsichtlich der Selbstauskunft bei Eröffnung von Neukonten teilweise modifiziert. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf über den Austausch länderbezogener Berichte zur Inkraftsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung mit solchen Staaten und Hoheitsgebieten veröffentlicht, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 noch unterzeichnet haben. Für diese Staaten soll die Mehrseitige Vereinbarung nun ebenfalls in Kraft gesetzt werden. Weiterlesen
In einem aktuellen Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium diejenigen Staaten bekannt, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30. September 2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2018 dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln haben. Weiterlesen
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen ECOFIN hat am 5. Dezember 2017 seine Schlussfolgerungen zur gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete in Steuerangelegenheiten veröffentlicht. Weiterlesen
Am 30. September beginnt der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
In seiner Sitzung am 22. September 2017 hat der Bundesrat den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle ausdrücklich begrüßt und hierzu Stellung genommen. Die Einführung von Regelungen für eine Meldepflicht entspricht demnach einer langjährigen Forderung des Bundesrates.