Nach den SchlussantrĂ€gen des Generalanwalts verstöĂt der niedrigere erbschaftsteuerliche Freibetrag von 2.000 Euro fĂŒr beschrĂ€nkt Steuerpflichtige auch in einem Drittstaatenfall gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Weiterlesen
Steuern & Recht
Die deutsche Berechnungsmethode zur Anrechnung auslĂ€ndischer Quellensteuer ist nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar. Der in § 34c Einkommensteuergesetz vorgesehene AufteilungsmaĂstab hat nĂ€mlich zur Folge, dass sich die (beispielsweise als Sonderausgaben) abziehbaren Kosten der LebensfĂŒhrung zu Lasten des Anrechnungsvolumens auswirken. Weiterlesen
Der EuropÀische Gerichtshof hat entschieden, dass die im britischen Steuerrecht vorgesehene Anrechnungsmethode bei Dividenden aus auslÀndischen Quellen nicht mit derjenigen gleichwertig ist, die sich aus der Anwendung der Befreiungsmethode auf Dividenden aus inlÀndischen Quellen ergibt und insofern die GrundsÀtze der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit verletzt werden. Weiterlesen
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat die Klage der EuropĂ€ischen Kommission wegen Diskriminierung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die an auslĂ€ndische â und insofern beschrĂ€nkt steuerpflichtige â Pensionskassen gezahlt werden, mangels ausreichender BegrĂŒndung abgelehnt. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit gegenĂŒber der Kapitalverkehrsfreiheit Vorrang hat und damit keine Drittstaatenwirkung (im VerhĂ€ltnis zu den USA) entfalten kann.:Sobald ein bestimmender Einfluss auf die GeschĂ€ftsfĂŒhrung vorliegt (diesen sieht das Gericht ab einer Beteiligung von 10 %) ist die Niederlassungsfreiheit, anderenfalls die Kapitalverkehrsfreiheit einschlĂ€gig. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hatte dem Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union die Frage vorgelegt, ob die Regelungen ĂŒber die Anrechnung auslĂ€ndischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Bestimmungen stehen. Der Generalanwalt kommt nun in seinen SchlussantrĂ€gen zu dem Ergebnis, dass die Berechnungsformel des § 34c EStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstöĂt. Weiterlesen
Die nachtrĂ€gliche Erstattung zu Unrecht einbehaltener und abgefĂŒhrter Kapitalertragsteuer kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn der Kapitalertrag weder der unbeschrĂ€nkten noch der beschrĂ€nkten Steuerpflicht unterliegt, auf eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Einkommensteuergesetz 2002 gestĂŒtzt werden. Die obersten Finanzrichter stellten in ihrem Urteil gleichsam klar, dass fĂŒr die Entscheidung ĂŒber ein solches Erstattungsbegehren das Finanzamt und nicht das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern zustĂ€ndig ist. Im entschiedenen Fall ging es insbesondere um die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs zur Kapitalertragsteuer auf Dividenden.
Die Frage, ob die erbschaftsteuerlich vorgesehene BeschrĂ€nkung der SteuervergĂŒnstigungen fĂŒr den Erwerb von Anteilen an einer inlĂ€ndischen Kapitalgesellschaft am MaĂstab der Kapitalverkehrsfreiheit oder an der Niederlassungsfreiheit zu messen ist, scheint geklĂ€rt. Zumindest, wenn man den SchlussantrĂ€gen der GeneralanwĂ€ltin des Verfahrens folgt.
Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Versagung des Sonderausgabenabzugs bei beschrĂ€nkt Steuerpflichtigen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstöĂt. Dies gelte nach Meinung des Gerichts dann, wenn die Zahlung von wiederkehrenden Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Leistungen steht.
Die vorgezogene Anwendbarkeit des Abzugsverbots fĂŒr börsenkursbedingte Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im Veranlagungszeitraum 2001 ist eine unzulĂ€ssige BeschrĂ€nkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Dieser vom EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 geĂ€uĂerten Auffassung hat sich die Finanzverwaltung jetzt angeschlossen.