Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger als der Verkehrswert der Immobilie im Übertragungszeitpunkt ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gestundete Kaufpreisforderungen enthalten auch dann einen steuerbaren Zinsanteil, wenn ein Gegenstand des Privatvermögens im Rahmen eines teilentgeltlichen Geschäfts übertragen wird. Weiterlesen
Der teilweise Ausfall der Kaufpreisforderung und der vereinbarten Stundungszinsen aufgrund Insolvenz des Käufers führt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für den Grundstückskauf. Weiterlesen
In seinem Urteil vom 22. Dezember 2010 befasste sich der Bundesfinanzhof mit folgender Frage: Führt der spätere Kaufpreisausfall zu einer rückwirkenden Minderung des (steuerfreien) Veräußerungsgewinns oder handelt es sich um einen laufenden (steuerwirksam) zu erfassenden Verlust? – Wie das Gericht entschied und wie es seine Entscheidung begründete, fasst der folgende Beitrag für Sie zusammen.
Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Der ursprünglich steuerfreie Veräußerungsgewinn muss um den wertberichtigten Betrag gemindert werden.