Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger als der Verkehrswert der Immobilie im Übertragungszeitpunkt ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gestundete Kaufpreisforderungen enthalten auch dann einen steuerbaren Zinsanteil, wenn ein Gegenstand des Privatvermögens im Rahmen eines teilentgeltlichen Geschäfts übertragen wird. Weiterlesen
Ein Veräußerungsgewinn entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung und unabhängig davon, ob der Kaufpreis gestundet wird. Der Zeitpunkt des (späteren) Kaufpreiszuflusses ist irrelevant.