Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Sportwagen sind selbst dann dem Grunde nach betrieblich veranlasst, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit deren Unangemessenheit sind separat und unter Berücksichtigung der im Einkommensteuergesetz (hier: § 4 Abs. 5) geregelten Abzugsverbote oder Abzugsbeschränkungen zu bestimmen. Weiterlesen