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Steuern & Recht

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Stufenweise statt absolute Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung


Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs besteht für Steuerpflichtige fortan die Möglichkeit, sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend zu machen. Grund: Eine gestufte Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung. Weiterlesen

BFH erleichtert Nachweis von Krankheitskosten


Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert. Dazu ist jetzt nicht mehr ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten notwendig. Der geeignete Nachweis kann auch noch später geführt werden.

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