Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs besteht für Steuerpflichtige fortan die Möglichkeit, sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend zu machen. Grund: Eine gestufte Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung. Weiterlesen
Steuern & Recht
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert. Dazu ist jetzt nicht mehr ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten notwendig. Der geeignete Nachweis kann auch noch später geführt werden.