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BFH erleichtert Nachweis von Krankheitskosten


Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert. Dazu ist jetzt nicht mehr ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten notwendig. Der geeignete Nachweis kann auch noch später geführt werden.

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