Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert. Dazu ist jetzt nicht mehr ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten notwendig. Der geeignete Nachweis kann auch noch später geführt werden.