Die in der Vergangenheit viel diskutierte Frage der sog. „cum-ex-Geschäfte“ hat der Finanzverwaltung vor dem Bundesfinanzhof einen Teilerfolg beschert. Dabei ging es – je nach Gestaltung und betreffend die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2011 – um die Gefahr einer doppelten bzw. mehrfachen Anrechnung von Kapitalertragsteuer. Weiterlesen
Steuern & Recht
Wird die Kapitalertragsteuerbescheinigung von dem ausstellenden Kreditinstitut widerrufen, muss der Steuerpflichtige die Erhebung der Kapitalertragsteuer anderweitig nachweisen. Gelingt dies nicht, ist die Anrechnung zurück zu nehmen. Weiterlesen