Verluste aus der Veräußerung von Zertifikaten, die maßgeblich auf der Insolvenz der Emittentin beruhen, sind im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. So hat das Niedersächsische Finanzgericht, abweichend zur Auffassung der Finanzverwaltung, in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Weiterlesen