Ein Grundstück, das durch den Erbbauberechtigten erworben und nach Aufhebung des Erbbaurechts noch im selben Jahr von ihm unbelastet veräußert wurde, ist als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) steuerpflichtig. Weiterlesen
Ein Grundstück, das durch den Erbbauberechtigten erworben und nach Aufhebung des Erbbaurechts noch im selben Jahr von ihm unbelastet veräußert wurde, ist als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) steuerpflichtig. Weiterlesen