Bei einem in Deutschland ansässigen und in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer ist für die Annahme eines sog. Nichtrückkehrtages im Sinne der Grenzgängerregelung entscheidend, ob eine Nichtrückkehr an seinen Wohnsitz in Deutschland aus beruflichen Gründen erfolgt ist. Im Falle von Bereitschaftsdiensten über mehrere Tage bedeutet dies aber auch, dass nur von einem einzigen Nichtrückkehrtag auszugehen ist. Weiterlesen
Steuern & Recht
Aktuelle Informationen für das Personalwesen – Ausgabe 1, Mai 2011
Tage, an denen ein Arbeitnehmer, der für einen außerhalb der Schweiz ansässigen Arbeitgeber tätig ist, nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sind grundsätzlich keine Nichtrückkehrtage. Allerdings wird eine Tätigkeit dann "für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber" ausgeübt, wenn dieser den Arbeitnehmer zu einer Tochtergesellschaft entsendet und der Arbeitnehmer dort die Interessen des Schweizer Arbeitgebers wahrnimmt.