Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ fallen. Mit dieser Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-48/19, X-GmbH ebnet der Bundesfinanzhof das vom Kläger angestrebte Ergebnis, hat den Fall jedoch zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Weiterlesen