Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei sind. Weiterlesen
Steuern & Recht
Pauschale Zuschläge, die ein Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an Arbeitnehmer leistet, sind nur dann steuerfrei, wenn sie nach beiderseitigem Willen als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden.