In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum sogenannten Kombinationsmodell entschieden, dass das an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft entrichtete Entgelt nicht im vollen Umfang der Auflösung der steuerbilanziellen Pensionsrückstellung abgezogen werden kann, sondern nur soweit die Auflösung auf den bereits erdienten Teil der Anwartschaft entfällt. Weiterlesen
Steuern & Recht
Update: EuGH nimmt Stellung zur Dividendenbesteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen Pensionsfonds
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Dividendenbesteuerung bei beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Pensionsfonds eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt, sofern die Dividenden den Rückstellungen zugewiesen werden. Dazu muss das vorlegende Gericht noch konkrete Feststellungen darüber treffen, ob die unterschiedliche Behandlung der Dividende tatsächlich Situationen betrifft, die objektiv miteinander vergleichbar sind. Weiterlesen
Nach Auffassung des Finanzgerichts München kann im Rahmen der Übertragung einer Pensionsrückstellung auf einen Pensionsfonds der Ertrag aus der Auflösung der Pensionsrückstellung in voller Höhe als sofortiger Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden und ist nicht in einen erdienten beziehungsweise noch nicht erdienten Teil aufzuspalten und auch nicht auf die folgenden zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen. Weiterlesen
Herzlich Willkommen zur zweihundertsiebenundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Weiterlesen
Das Finanzgericht München hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche Dividendenbesteuerung bei beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Pensionsfonds gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Weiterlesen
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Es handelt sich nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.