Herzlich Willkommen zur zweihundertzweiundfünfzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Weiterlesen
Steuern & Recht
Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des so genannten Eindeutigkeitsgebots gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) anhand der geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel nicht dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungssatz ausreichend sicher bestimmt sind, ist die Pensionsrückstellung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerrechtlich nicht anzuerkennen.
Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem Anwendungsschreiben zu zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs betreffend die Übernahme von Pensionszusagen gegen Ablösungszahlung und der Frage des Zuflusses von Arbeitslohn Stellung. Die dort erörterten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Weiterlesen
Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer zwar dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen noch nicht wirtschaftlich erfüllt. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt in diesem Fall nicht vor.
Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum Ruhestand erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft also auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.
Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem auf das vollendete 68. Lebensjahr eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits mit 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Folge: Die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind verdeckte Gewinnausschüttungen. Weiterlesen
Bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer liegt regelmäßig dann eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Zeitraum zwischen Erteilung der Pensionszusage und dem Zeitpunkt ab dem die Rente beansprucht werden kann, zu kurz ist. Nach gefestigter höchstrichterlicher Meinung kann der Pensionsanspruch während dieser Zeit nämlich nicht mehr erdient werden. Weiterlesen
In Zeiten der Finanzkrise stehen Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften häufig vor der Frage, wie sie zukünftig mit der ihnen gegenüber erteilten Pensionszusage verfahren sollen, wenn die Pensionsverpflichtung nachhaltig und nachweislich nicht erfüllt werden kann. Ein Verzicht auf die Versorgungszusage lag und liegt daher für viele betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer auf der Hand. Mit schwerwiegenden Folgen, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt der Verzicht auf eine werthaltige Pensionszusage dann zu einer verdeckten Einlage, wenn das Motiv für den Verzicht in der Gesellschafterstellung zu finden ist. Mit einem aktuell veröffentlichten Schreiben hat sich nun das Bundesfinanzministerium in die Diskussion eingeschaltet.