Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Umsatzsteuerfreiheit der Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen vorgelegt, die nach deutschem Umsatzsteuerrecht nicht befreit sind. Dies könne sich nach EU-Recht anders darstellen, so die damalige Einschätzung der Münchener Richter. Die Luxemburger Richter sehen jedoch keinen Einklang einer Steuerbefreiung mit Unionsrecht. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Steuerfreiheit der Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG vorgelegt. Obgleich die Leistungen nach deutschem Umsatzsteuerrecht nicht befreit sind, könnte sich dies möglicherweise nach EU-Recht anders darstellen. Weiterlesen
In Deutschland war der Begriff „Personalgestellung“ bisher nicht klar definiert. Denn es bestand Uneinigkeit darüber, ob auch die Vermittlung von Selbstständigen unter diesen Begriff fällt oder nicht. Nun beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Januar 2012 in der Rechtssache ADV Allround mit dieser Frage.
Bis zum 5. Mai 2006 waren die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei. Nicht unter die damalige Steuerbefreiung fielen aber Personalgestellungen und Beratungsleistungen, die von einer Spielbank gegenüber anderen verbundenen Spielbanken erbracht wurden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt und hat entschieden, dass der Begriff der Personalgestellung auch die Zurverfügungstellung von selbständig tätigem, also nicht beim leistenden Unternehmer beschäftigtem Personal umfasst.