Leitartikel: Risikomanagement und Umsatzsteuer: Neue Entwicklungen erhöhen Gefahren für Unternehmen Weiterlesen
Steuern & Recht
Das Bundesfinanzministerium nimmt die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung zu den organisatorischen Eingliederungsmerkmalen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft zum Anlass, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu überarbeiten und zu ändern. Weiterlesen
In seinem Urteil vom 8. September 2011 beantwortete der Bundesfinanzhof folgende Fragen: Unter welchen Voraussetzungen liegt im Falle einer eingetragenen Genossenschaft, die Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft ist, die für die Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung vor? Gelten Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann, wenn die Gesellschafter des Besitzunternehmens ohnehin gewerbliche Einkünfte erzielen? – Wie das Gericht entschied und wie es seine Entscheidung begründete, fasst der folgende Beitrag für Sie zusammen.
Eine GmbH ist im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft organisatorisch eingegliedert, wenn deren alleiniger Geschäftsführer den Weisungen des Organträgers folgen muss und bei weisungswidrigem Verhalten jederzeit und ohne seinen Willen von diesem abberufen werden kann. Bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Abberufungsmöglichkeit, liegt keine wirksame Beherrschung in der laufenden Geschäftsführung vor.
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen.