Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist es unerheblich, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen entschieden, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen unionsrechtskonform ist. Hingegen müssen Mietwagenunternehmer mit dem Regelsteuersatz kalkulieren. Anders wäre es nur, wenn Sondervereinbarungen bestehen, die für beide Berufssparten gelten. Weiterlesen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung unter bestimmten Voraussetzungen verschiedenen Mehrwertsteuersätzen unterliegen können. Eine unterschiedliche Besteuerung sei jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Fahrten unter identischen Voraussetzungen durchgeführt werden, wie es beispielsweise bei Krankentransporten für eine Krankenkasse der Fall sein kann. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Fällen dem Europäischen Gerichtshof Fragen bezüglich der Anwendung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze für die Beförderung von Personen mit Taxen und Mietwagen im Nahverkehr vorgelegt. Weiterlesen
Die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderung – wie bei Stadtrundfahrten – dem Freizeit- oder Tourismusverkehr dient. Wurde dem Betreiber eine behördliche Genehmigung als Linienverkehr erteilt, müssen dies auch die Finanzbehörden beachten.
Bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen die Unterkunft und Verpflegung Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch für diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können.