Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Umsatzsteuerfreiheit der Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen vorgelegt, die nach deutschem Umsatzsteuerrecht nicht befreit sind. Dies könne sich nach EU-Recht anders darstellen, so die damalige Einschätzung der Münchener Richter. Die Luxemburger Richter sehen jedoch keinen Einklang einer Steuerbefreiung mit Unionsrecht. Weiterlesen
Steuern & Recht
Die Vermietung von Räumen an pflegebedürftige Senioren und die gegenüber den Senioren erbrachten Betreuungs- und Verpflegungsleistungen stellen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jeweils eigenständige umsatzsteuerfreie Leistungen und keine einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung dar.