Wird ein unbebautes, bislang als Garten genutztes Grundstück veräußert, so ist diese Veräußerung steuerpflichtig. Im aktuell veröffentlichten Fall stritten die Beteiligten über die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines neben dem Wohngrundstück des Klägers liegenden, mit einem befestigten Pavillon bebauten und als Garten genutzten Grundstücks.