Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss eine Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung eines Steuerpflichtigen zur Folge hat, führen zu außerordentlichen Einkünften, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss eine Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung eines Steuerpflichtigen zur Folge hat, führen zu außerordentlichen Einkünften, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.