In einem aktuellen Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung der zahlreicher Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie zu den von der Finanzverwaltung angewendeten Entscheidungen des BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und zum Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung. Weiterlesen
Steuern & Recht
Eine Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen berechtigt rückwirkend zum Vorsteuerabzug, allerdings nur soweit die berichtigten Rechnungen im Einspruchsverfahren vorgelegt werden. Danach (d.h. während des Klageverfahrens) nicht mehr – so das Finanzgericht Münster in seinem nicht rechtskräftigen Urteil. Weiterlesen
Die wirksame Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises setzt in Fällen, in denen ein Unternehmer in einer Rechnung zunächst Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze ausgewiesen hat, voraus, dass der leistende Unternehmer den vereinnahmten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. Weiterlesen
Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Im Zuge seines Urteils hat der Bundesfinanzhof auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, wonach eine nachträgliche Rechnungsberichtigung auf das Jahr der Rechnungsausstellung zurückwirkt. Weiterlesen
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Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Dies hat der Bundesfinanzhof im Gefolge eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes und entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis aktuell entschieden. Weiterlesen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass – unter gewissen Voraussetzungen – eine Rechnungskorrektur auf den Zeitpunkt der Ausstellung der erstmaligen Rechnung zurück wirkt. Damit ist auch der Vorsteuerabzug im Jahr der erstmaligen Rechnungsstellung möglich. Weiterlesen
Der Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigungen kann erst in dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, in dem die Berichtigung erfolgte und diese dem Rechnungsempfänger übermittelt wurde – so die Auffassung der Finanzverwaltung. Aufgrund der unionsrechtlichen Gegebenheiten hält das Niedersächsische Finanzgericht dieses Vorgehen allerdings für nicht zweifelsfrei und hatte in 2014 den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung gebeten. Jetzt hat sich der Generalanwalt mit der Sache befasst und in seinen Schlussanträgen ein Verstoß gegen EU-Recht moniert. Weiterlesen
Der Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigungen kann erst in dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, in dem die Berichtigung erfolgte und diese dem Rechnungsempfänger übermittelt wurde – so die Auffassung der Finanzverwaltung. Aufgrund der unionsrechtlichen Gegebenheiten hält das Niedersächsische Finanzgericht dieses Vorgehen allerdings für nicht zweifelsfrei und hat den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung gebeten. Weiterlesen
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ernstliche Zweifel an der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung geäußert, wonach eine Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung entfalten könne. Weiterlesen