Der Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen gehört nicht zu den üblichen Reiseleistungen und kann demzufolge auch nicht der für Reisebüros geltenden Margenbesteuerung unterworfen werden.
Der Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen gehört nicht zu den üblichen Reiseleistungen und kann demzufolge auch nicht der für Reisebüros geltenden Margenbesteuerung unterworfen werden.