Bestimmte Berufsgruppen oder selbständig Tätige sind aufgrund einer gesetzlich angeordneten oder auf dem Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer. Diese Angehörigen der sogenannten Kammerberufe – dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten – können aber aufgrund ihrer sozialversicherungsrechtlichen Stellung als Beschäftigte gleichzeitig auch der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Weiterlesen
Steuern & Recht
Auswirkungen aus der Sozialversicherung Weiterlesen