Der Bundesfinanzhof sieht ernstliche Zweifel, ob die Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 Umsatzsteuergesetz zur Steuerschuldnerschaft von Bauleistenden eine rückwirkende Änderung der (erfolgten) Umsatzsteuerfestsetzungen ermöglicht. Weiterlesen
Steuern & Recht
Dem Steuerneutralitätsgedanken folgend muss die vom Empfänger einer Dienstleistung nach dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren irrtümlich gezahlte Mehrwertsteuer erstattet werden, wenn sie zweimal erhoben und (sowohl vom Leistungsempfänger als auch vom Leistenden) entrichtet wurde. So entschied der Europäische Gerichtshof in einem deutsch/bulgarischen Fall. Weiterlesen
Bezüglich der im Zuge des sog. „Kroatien-Gesetzes“ eingeführten Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen wird die hierfür geltende Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung um weitere sechs Monate – bis zum 30. Juni 2015 – verlängert. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem aktuellen Schreiben die durch das sog. „Kroatien-Gesetz“ erfolgten Änderungen bezüglich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 – und zwar konkret in drei Bereichen. Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium gibt in seinem jüngsten Schreiben ergänzende Anmerkungen zum Urteil des Bundesfinanzhofes bezüglich der Steuerschuldnerschaft von Leistungsempfängern bei bestimmten Bauleistungen. Weiterlesen
Das Umsatzsteuer-Abzugsverfahren (sog. Reverse-Charge-Verfahren) für Bauleistungen ist vom Leistungsempfänger nur dann anzuwenden, wenn dieser die an ihn erbrachte Werklieferung bzw. sonstige Leistung ebenfalls zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Mit dieser Entscheidung setzt der Bundesfinanzhof die unionsrechtlichen Vorgaben konsequent um. Weiterlesen
Ein steuerlicher Vertreter begründet nicht automatisch eine Niederlassung für Umsatzsteuerzwecke, eine Erstattung für im Ausland entrichtete Vorsteuern nach der Achten Richtlinie ist folglich dadurch nicht ausgeschlossen. Weiterlesen
Eine unrichtige Rechnung durch fehlenden Hinweis auf das zwingend anzuwendende Reverse-Charge-Verfahren führt zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug seitens des Leistungsempfängers. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem rumänischen Fall klargestellt. Weiterlesen
Bauträger kommen nicht mehr als Steuerschuldner nach der sog. Reverse-Charge-Regelung gemäß § 13 b Umsatzsteuergesetz in Betracht, da sie keine Bauleistungen im Sinne dieser Vorschrift erbringen, sondern bebaute Grundstücke liefern. Nach der hierzu ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Bestimmung deutlich eingeschränkt. Weiterlesen
Deutschland kann das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13 b Umsatzsteuergesetz auf Leistungsempfänger beschränken, die selbst Bauleistungen erbringen. Es müssen dabei aber die Grundsätze der steuerlichen Neutralität, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit beachtet werden. Ob diese im Einzelfall verletzt sind, muss das nationale Gericht prüfen. Weiterlesen