Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) zwar innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, war er aber nicht ordnungsgemäß angezeigt worden, schließt § 16 Abs. 5 GrEStG den Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Aufhebung der Steuerfestsetzung aus. Ist nach § 17 Abs. 2, 3 GrEStG eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, ist der Erwerbsvorgang gegenüber dem dafür zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Anteilsvereinigung beim Rückerwerb von Anteilen auch dann nicht steuerpflichtig ist, wenn nicht der Ersterwerb, sondern nur der Rückerwerb einen Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ausgelöst hat. Weiterlesen
Die spätere Rückübertragung des vorher an eine Gesellschaft in Liechtenstein verkauften Grundbesitzes unterliegt der Grunderwerbsteuer. Befreiungs- bzw. Ausnahmetatbestände etwa wegen widerstreitender Steuerfestsetzung oder Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts kommen im Streitfall vor dem Bundesfinanzhof nicht zum Zuge. Weiterlesen
Der grunderwerbsteuerliche Tatbestand der Anteilsvereinigung von mindestens 95% in einer Hand ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren diese Grenze wieder unterschritten wird. Auch dann, wenn es nicht zu einem kompletten Rückkauf der ursprünglich erworbenen Anteile kommt. Weiterlesen