Die Gewährung des Vorsteuerabzugs wegen rückwirkender Rechnungsberichtigung setzt auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären. Ansonsten ist der Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der berichtigten Rechnung möglich. Weiterlesen
Steuern & Recht
Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die rückwirkende Einführung des § 14 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz zur Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung (mit der Folge der Herstellung der Ausschüttungsbelastung) gegen das Rückwirkungsverbot verstößt und hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Thematik eingeholt. Weiterlesen
Führt die Veräußerung von Grundstücken des Gesamthandsvermögens an eine Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven? Welche Bedeutung kommt dem Umstand zu, dass die veräußernde Personengesellschaft später mit steuerlicher Rückwirkung auf einen vor dem Veräußerungsgeschäft liegenden Stichtag auf ihre Komplementär-GmbH verschmolzen wurde? Das Finanzgericht hat diese Fragen zugunsten der Steuerpflichtigen beantwortet. Weiterlesen
Die rückwirkende Änderung des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkunge nicht per se unzulässig.Sie stehen nach Ansicht der Verfassungsrichter den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. Im aktuell entschiedenen Fall ging es um die im Dezember 2001 im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beschlossene Regelung, die neue gewerbesteuerliche Hinzurechnungsvorschrift für Streubesitzdividenden bereits für das gesamte Jahr 2001 gelten zu lassen – also auch für den Zeitraum vor Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetzes. Fazit der Verfassungshüter: Die angegriffene Regelung stellt einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in den Vertrauensschutz auf den Fortbestand geltenden Rechts dar.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007 wurde durch § 32a KStG die Änderungsmöglichkeit von Einkommensteuerbescheiden im Fall der nachträglichen Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen eingeführt. Auch höchstrichterlich bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich einer diesbezüglichen Änderung, wenn die Einkommensteuerfestsetzungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig aber noch nicht festsetzungsverjährt waren. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof ist derzeit mit verschiedenen Verfahren beschäftigt, in denen es um die allgemeine rechtliche und vor allem aber verfassungsrechtliche Problematik (Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz) der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen geht.
Der BFH hatte die Mindestbesteuerung ursprünglich als unverständlich beurteilt und deshalb wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nachdem dieses den Vorlagebeschluss als unzulässig verworfen hatte, war der BFH nun zur Anwendung verpflichtet und hat die Vorschrift in zwei Verfahren zugunsten der klagenden Steuerpflichtigen ausgelegt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem gemeinsamen Ländererlass zu den sich aus dem Beschluss des Verfassungsgerichts zur rückwirkenden Verlängerung der Frist von zwei auf zehn Jahre für private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken ergebenden Folgen Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt zu ausgewählten Fragen hinsichtlich der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze in Paragraf 17 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 die rückwirkende Anwendung der Beteiligungsgrenze für die Zeit bis zum 31. März 1999 kritisiert.