Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamtes, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten. Mit der Folge, dass der Vorsteuerberichtigungsanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter per Steuerbescheid geltend gemacht werden kann.
Steuern & Recht
Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch ist unzulässig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Abkehr seiner früheren Rechtsprechung entschieden.