PwC

Steuern & Recht

Steuern & Recht

Keine Ablaufhemmung für Verlustfeststellung aufgrund strafbefreiender Selbstanzeige


Die Anerkennung von erstmals in 2010 für das Jahr 2002 geltend gemachter Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheitert an der (inzwischen eingetretenen) Feststellungsverjährung und zwar auch dann, wenn hinsichtlich weiterer nacherklärter positiver Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Steuerhinterziehung vorliegt und die darauf zu zahlende Steuer wegen Ablaufhemmung insoweit noch nicht verjährt ist, während hinsichtlich des Steuerjahres 2002 generell bereits Teilverjährung eingetreten ist. Weiterlesen